{"id":1199,"date":"2024-03-08T18:34:40","date_gmt":"2024-03-08T17:34:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.well-plus.io\/?page_id=1199"},"modified":"2026-02-10T12:21:20","modified_gmt":"2026-02-10T07:21:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.well-plus.de\/tl\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1199\" class=\"elementor elementor-1199\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a63e736 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"a63e736\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d2a847f e-flex e-con-boxed e-con e-child\" data-id=\"d2a847f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4a3aea3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4a3aea3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>AGB<\/h3><p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der<\/strong><\/p><p>WELL Plus GmbH<\/p><div class=\"ewa-rteLine\">M\u00fcller-zu-Bruck-Str. 12<\/div><div class=\"ewa-rteLine\">83052 Bruckm\u00fchl<\/div><p>(nachfolgend auch: \u201eWELL\u201c genannt)<\/p><p>I. Anwendungsbereich<\/p><p>(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von WELL erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die WELL mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eKunde\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p><p>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WELL seiner Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WELL auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p><p>(3) WELL schlie\u00dft keine Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit WELL als Unternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.<\/p><p>II. Leistungen von WELL \/ Mitwirkung des Kunden<\/p><p>(1) WELL erstellt individuelle Lernplattformen im Auftrag des Kunden. Die Erstellung einer Lernplattform gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.<\/p><p>(2) WELL erbringt au\u00dferdem Schulungs- und Beratungsdienstleistungen f\u00fcr Unternehmer im Bereich der Weiterbildung und Fortbildung im Gesundheitswesen.<\/p><p>(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollst\u00e4ndig und fristgem\u00e4\u00df auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterl\u00e4sst der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch WELL, bleibt der Verg\u00fctungsanspruch von WELL unber\u00fchrt. In Bezug auf Schulungs- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von WELL insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und\/oder Coaching handelt.<\/p><p>(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung von WELL durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverz\u00fcglich zu f\u00f6rdern. Er wird insbesondere WELL die daf\u00fcr erforderlichen Informationen und Daten zur Verf\u00fcgung stellen. Dar\u00fcber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von WELL zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p><p>(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von WELL einen Ansprechpartner (\u201eFirst Level Contact\u201c) als feste Bezugspersonen f\u00fcr alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.<\/p><p>(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann WELL aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschlie\u00dfen, so verl\u00e4ngert sich der daf\u00fcr vereinbarte Zeitraum angemessen.<\/p><p>(7) In Bezug auf die von WELL zu erbringenden Leistungen gegen\u00fcber dem Kunden steht WELL in Bezug auf die Ausf\u00fchrung ein Leistungsbestimmungsrecht nach \u00a7 315 BGB zu.<\/p><p>(8) WELL ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erf\u00fcllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.<\/p><p>III. Abnahmebed\u00fcrftige Leistungen<\/p><p>(1) Sofern WELL f\u00fcr den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Abs\u00e4tze 2-8.<\/p><p>(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverz\u00fcglich nach Fertigstellung der Lernplattform beziehungsweise eines abnahmebed\u00fcrftigen Zwischenschritts (Kurszusammenstellung, betriebs-spezifische Inhalte, Mitarbeiter-Listen) und Kenntnisnahme des Kunden dar\u00fcber zu erkl\u00e4ren.<\/p><p>(3) WELL kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Lernplattform beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegen\u00fcber WELL nicht schriftlich erkl\u00e4rt hat, welche M\u00e4ngel noch zu beseitigen sind. \u00dcber etwaige M\u00e4ngel wird ein M\u00e4ngelprotokoll vom Kunden angefertigt und WELL \u00fcberlassen. Das \u00dcbermittlungsrisiko liegt beim Kunden.<\/p><p>(4) WELL ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche M\u00e4ngel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.<\/p><p>(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist dar\u00fcber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer \u00f6ffentlich bestellter Sachverst\u00e4ndiger anzuh\u00f6ren. Der Kunde ist f\u00fcr die angemessene Verg\u00fctung des anzurufenden Sachverst\u00e4ndigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverst\u00e4ndige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird WELL dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.<\/p><p>(6) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von WELL gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von WELL hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erkl\u00e4rt und erhebliche M\u00e4ngel r\u00fcgt.<\/p><p>(7) Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen f\u00fcr die Beseitigung der M\u00e4ngel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.<\/p><p>(8) Sofern die M\u00e4ngel, die zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Vertrages f\u00fchren, nicht erhebliche M\u00e4ngel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf R\u00fcckforderung von Teilen der Verg\u00fctung.<\/p><p>IV. Zustandekommen von Vertr\u00e4gen<\/p><p>(1) Der Vertragsschluss zwischen WELL und dem Kunden kann fernm\u00fcndlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.<\/p><p>(2) Der Kunde erh\u00e4lt bei m\u00fcndlichem Vertragsschluss auf Wunsch von WELL eine Auftragsbest\u00e4tigung, welche jedoch f\u00fcr den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.<\/p><p>V. Zahlungen, Preise, Bedingungen<\/p><p>(1) Die Preise, die von WELL angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern WELL f\u00fcr die Erstellung einer Lernplattform einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich h\u00e4lftig auf die konzeptionellen und h\u00e4lftig auf die produzierenden Arbeiten durch WELL. Der h\u00e4lftige Rechnungsbetrag f\u00fcr konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p><p>(2) Die Bezahlung der Leistungen von WELL erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Verg\u00fctung der Dienste von WELL ist grunds\u00e4tzlich bei Abschluss des Vertrags f\u00e4llig, es sei denn, das Angebot von WELL ist anders lautend. Eine WELL erteilte (SEPA-) Einzugserm\u00e4chtigung gilt bis auf Widerruf auch f\u00fcr die weitere Gesch\u00e4ftsverbindung.<\/p><p>(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde WELL nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von WELL zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><p>(4) WELL stellt dem Kunden eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erf\u00fcllungsgehilfen).<\/p><p>(5) F\u00fcr den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden k\u00f6nnen und eine R\u00fcckbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach R\u00fcckbuchung an WELL zu \u00fcberweisen und die durch die R\u00fcckbuchung veranlassten Kosten zu \u00fcbernehmen.<\/p><p>(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zul\u00e4ssig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Dasselbe gilt f\u00fcr die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.<\/p><p>(7) Nimmt der Kunde den mit WELL bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff-Termin unentschuldigt nicht wahr und kann WELL aufgrund dessen die beauftragte Lernplattform nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale f\u00fcr die Konzipierung der Lernplattform verpflichtet.<\/p><p>(8) Referenzkunden erhalten f\u00fcr ihr Unternehmen eine gesonderte Rabattierung f\u00fcr alle genutzeten Accounts und Services bei WELL. Die Rabattierung basiert auf den Mindestnutzerzahlen, die vom Unternehmen angegeben werden. Dieser Wert kann h\u00f6her sein, als beim Vertragsabschluss angegeben und erh\u00f6ht nicht die Rabattierung.<\/p><p>(9) Sollte der Referenzkunde die Mindestnutzerzahlen nicht erf\u00fcllen, ist WELL berechtigt, eine angemessene, niedrigere Rabattierung in den Rechnungstellungen vorzunehmen. Maximal 20% der vereinbarten Rabattierung k\u00f6nnen f\u00fcr das Nichterreichen der Mindestnutzerzahlen abgezogen werden.<\/p><p>(10) Dar\u00fcber hinaus verpflichten sich Referenzkunden zur Abgabe einer Rezension und zur positiven Au\u00dfendarstellung gegen\u00fcber m\u00f6glichen Kunden oder Interessenten von WELL. Eine gegenseitige Verlinkung der Webseiten ist bzw. kann Teil der Vereinbarung sein.<\/p><p>VI. K\u00fcndigung, Laufzeit, Abnahmetermin<\/p><p>(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernm\u00fcndlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine K\u00fcndigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.<\/p><p>(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.<\/p><p>(3) Ist kein fixer Abnahme-\/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat WELL das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten \u201eKickOff-Termin\u201c zur Abnahme vorzulegen. Eine K\u00fcndigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.<\/p><p>(4) Etwaige freie K\u00fcndigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.<\/p><p>(5) K\u00fcndigungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit m\u00f6glich.<\/p><p>(6) Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt stets unber\u00fchrt.<\/p><p>VII. Verzug \/ au\u00dferordentliche K\u00fcndigung<\/p><p>(1) Fristen f\u00fcr die Leistungserbringung durch WELL beginnen nicht, bevor der jeweils f\u00e4llige Rechnungsbetrag bei WELL eingegangen ist und vereinbarungsgem\u00e4\u00df die f\u00fcr die Leistungen notwendigen Daten bei WELL vollst\u00e4ndig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.<\/p><p>(2) Ist der Kunde mit f\u00e4lligen Zahlungen im Verzug, beh\u00e4lt WELL sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuf\u00fchren.<\/p><p>(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei f\u00e4lligen Zahlungen gegen\u00fcber WELL in Verzug, ist WELL berechtigt, den Vertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen und die Leistungen einzustellen. WELL wird die gesamte Verg\u00fctung, die bis zum n\u00e4chsten ordentlichen Beendigungstermin f\u00e4llig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.<\/p><p>VIII. Erf\u00fcllung<\/p><p>(1) WELL wird die vereinbarten Leistungen gem\u00e4\u00df Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchf\u00fchren. WELL ist berechtigt, sich dazu uneingeschr\u00e4nkt der Hilfe Dritter zu bedienen.<\/p><p>(2) Ist WELL gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgr\u00fcnde aus dem Umfeld des Kunden, bleibt der Verg\u00fctungsanspruch von WELL unber\u00fchrt.<\/p><p>IX. Verhalten und R\u00fccksichtnahme<\/p><p>Der Kunde hat die \u00fcblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegen\u00fcber WELL zu gew\u00e4hrleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und\/oder unsachgem\u00e4\u00dfe beziehungsweise sachgrundlose \u00c4u\u00dferung \u00fcber unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schm\u00e4hkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und dar\u00fcber hinaus ohne Vorank\u00fcndigung zur Strafanzeige zu bringen.<\/p><p>X. Schutzrechte Dritter<\/p><p>(1) Der Kunde erh\u00e4lt s\u00e4mtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierf\u00fcr von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschlie\u00dflich, frei auf Dritte \u00fcbertragbar, zeitlich, r\u00e4umlich und inhaltlich uneingeschr\u00e4nkt.<\/p><p>(2) Absatz 1 gilt ausschlie\u00dflich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die WELL nach dem Hauptvertrag zustehende Verg\u00fctung vollst\u00e4ndig und fristgem\u00e4\u00df entrichtet hat.<\/p><p>(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollst\u00e4ndiger Zahlung der letzten Rate an WELL \u00fcber.<\/p><p>(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt f\u00fcr eine Bearbeitung nach \u00a7 23 UrhG.<\/p><p>XI. Haftung<\/p><p>(1) WELL haftet auf Schadensersatz \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet WELL nur<\/p><p>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p><p>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p><p>(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet WELL nicht f\u00fcr Daten- und Programmverluste. Die Haftung f\u00fcr Datenverlust wird der H\u00f6he nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten w\u00e4re. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unber\u00fchrt wie die f\u00fcr die \u00dcbernahme einer Garantie.<\/p><p>XII. Schlussbestimmungen<\/p><p>(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung von WELL ma\u00dfgebend.<\/p><p>(2) Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von WELL. Ausschlie\u00dflicher kaufm\u00e4nnischer Gerichtsstand ist der Sitz von WELL.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der WELL Plus GmbH M\u00fcller-zu-Bruck-Str. 1283052 Bruckm\u00fchl (nachfolgend auch: \u201eWELL\u201c genannt) I. Anwendungsbereich (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von WELL erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die WELL mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eKunde\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. 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